The complete Charter of Give Peace a Chance is available in fourteen languages.
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I. PRÄAMBEL
Give Peace a Chance steht für Frieden und leugnet folglich Krieg in allen Formen. Die wahre Bedeutung des Friedens wird erreicht, wenn Ungleichheit für alle verhindert wird. Give Peace a Chance ist eine unpolitisch und religiös gebundene Organisation, die sich für gleiche Rechte für alle Männer und Frauen, Reiche und Arme – Jung und Alt einsetzt.
II. GESCHICHTE & GRÜNDUNG
Am 24. Oktober des Jahres 1945 wurden die Vereinten Nationen gegründet. 1945 lagen Nationen in Trümmern. Das Dritte Reich war gefallen; Der Zweite Weltkrieg war vorbei, und die Welt wollte Frieden – daher die Vereinten Nationen. Damals war das Wort „Frieden“ das Gegenteil von Krieg.
Heute hat das Wort Frieden eine andere Definition. Es umfasst alles von Armut bis zum Klimawandel. Die Liste der globalen Probleme ist endlos. Zu behaupten, dass wir heute in Frieden leben, wäre eine falsche Aussage.
Wir, die Menschen, haben eine moralische Verpflichtung, anderen in Not zu helfen. Das nennen wir Menschlichkeit. Es ist einfach, die Augen zu schließen oder wegzuschauen. Es mag schwierig sein, anderen Vorrang vor sich selbst zu geben, aber tief im Inneren wissen wir, dass dies das Richtige ist – es ist lediglich unsere moralische Verpflichtung.
Niemand kann alles, aber jeder kann etwas. Das ist ein Satz, den wir alle schon gehört haben. In Bezug auf Philanthropie und Hilfe für andere ist dies die genaueste Methode. Gemeinsam können die Änderungen vorgenommen werden. Träume und Visionen können Wirklichkeit werden.
Give Peace a Chance wurde von Herrn Alexander Bitar gegründet, der am Tag der Gründung Folgendes sagte: „Heute, am 24. Oktober 2020, ist es genau 75 Jahre her, dass die Vereinten Nationen gegründet wurden. Ich bin stolz, ankündigen zu können, dass ich an diesem Tag eine neue Wohltätigkeitsorganisation gründe. Eine gemeinnützige Organisation mit dem Titel Give Peace a Chance.“
III. PRINZIPIEN
Give Peace a Chance steht voll und ganz hinter der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
ARTIKEL I … Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und sollen brüderlich miteinander umgehen.
ARTIKEL II … Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verankerten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Darüber hinaus darf keine Unterscheidung auf der Grundlage des politischen, gerichtlichen oder internationalen Status des Landes oder Territoriums getroffen werden, dem eine Person angehört, unabhängig davon, ob es unabhängig, treuhänderisch, nicht selbstverwaltet oder unter irgendeiner anderen Einschränkung der Souveränität steht.
ARTIKEL III … Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
ARTIKEL IV … Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.
ARTIKEL V … Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
ARTIKEL VI … Jeder hat das Recht, überall als Rechtsperson anerkannt zu werden.
ARTIKEL VII … Alle sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Anstiftung zu einer solchen Diskriminierung.
ARTIKEL VIII … Jeder hat das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf vor den zuständigen nationalen Gerichten für Handlungen, die die ihm durch die Verfassung oder das Gesetz gewährten Grundrechte verletzen.
ARTIKEL IX … Niemand darf willkürlich festgenommen, inhaftiert oder verbannt werden.
ARTIKEL X … Jeder hat Anspruch auf eine faire und öffentliche Anhörung durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten und jeder gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Anklage.
ARTIKEL XI … Jeder, der einer strafbaren Handlung angeklagt ist, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung erforderlichen Garantien hatte, gemäß dem Gesetz nachgewiesen wurde. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung strafbar gemacht werden, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere Strafe verhängt werden als diejenige, die zur Zeit der Begehung der Straftat galt.
ARTIKEL XII … Niemand darf willkürlichen Eingriffen in seine Privatsphäre, seine Familie, sein Zuhause oder seine Korrespondenz oder Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz vor solchen Eingriffen oder Angriffen.
ARTIKEL XIII … Jeder hat das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt innerhalb der Grenzen jedes Staates. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
ARTIKEL XIV … Jeder hat das Recht, in anderen Ländern Asyl vor Verfolgung zu suchen und zu genießen. Dieses Recht kann nicht geltend gemacht werden im Fall von Strafverfolgungen, die sich tatsächlich aus nichtpolitischen Straftaten ergeben.
ARTIKEL XV … Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemandem darf willkürlich seine Staatsangehörigkeit entzogen oder das Recht verweigert werden, seine Staatsangehörigkeit zu ändern.
ARTIKEL XVI … Volljährige Männer und Frauen haben ohne Einschränkung aufgrund von Rasse, Nationalität oder Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben Anspruch auf gleiche Rechte in Bezug auf die Ehe, während der Ehe und bei ihrer Auflösung. Die Eheschließung erfolgt nur mit freiem und uneingeschränktem Einverständnis der künftigen Ehegatten. Die Familie ist die natürliche und grundlegende Gruppeneinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
ARTIKEL XVII … Jeder hat das Recht, Eigentum allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu besitzen. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
ARTIKEL XVIII … Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung entweder allein oder in Gemeinschaft mit anderen und öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Bräuche zu bekunden.
ARTIKEL XIX … Jeder hat das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit; Dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen ungehindert zu vertreten und Informationen und Ideen über alle Medien und ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben.
ARTIKEL XX … Jeder hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Niemand darf gezwungen werden, einem Verein anzugehören.
ARTIKEL XXI … Jeder hat das Recht, sich direkt oder durch frei gewählte Vertreter an der Regierung seines Landes zu beteiligen. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst in seinem Land. Der Wille des Volkes soll die Grundlage der Regierungsgewalt sein; dieser Wille kommt in regelmäßigen und echten Wahlen zum Ausdruck, die durch allgemeines und gleiches Wahlrecht erfolgen und geheim oder durch gleichwertige freie Wahlverfahren abgehalten werden.
ARTIKEL XXII … Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch auf die Verwirklichung der dafür unverzichtbaren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch nationale Bemühungen und internationale Zusammenarbeit und in Übereinstimmung mit der Organisation und den Mitteln jedes Staates seine Würde und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
ARTIKEL XXIII … Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen und auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder hat ohne Diskriminierung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf eine gerechte und günstige Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine menschenwürdige Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Sicherungsmaßnahmen. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten.
ARTIKEL XXIV … Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit, einschließlich einer angemessenen Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaubs.
ARTIKEL XXV … Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seiner Gesundheit und seinem Wohlergehen und seiner Familie angemessen ist, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinischer Versorgung sowie notwendiger sozialer Dienste, und das Recht auf Sicherheit im bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder sonstigem Mangel an Lebensunterhalt aus Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. Mutterschaft und Kindheit haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Hilfe. Alle Kinder, ob ehelich oder außerehelich geboren, genießen den gleichen sozialen Schutz.
ARTIKEL XXVI … Jeder hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht ist zumindest in der Grund- und Grundstufe kostenlos. Die Grundschulbildung ist obligatorisch. Die technische und berufliche Bildung soll allgemein zugänglich gemacht werden, und die Hochschulbildung soll allen gleichermaßen auf der Grundlage von Verdiensten zugänglich sein. Bildung soll auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausgerichtet sein. Sie fördert Verständigung, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Völkern, Rassen oder Religionsgemeinschaften und fördert die Aktivitäten zur Wahrung des Friedens. Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern gegeben werden soll.
ARTIKEL XXVII … Jeder hat das Recht, frei am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen, sich an der Kunst zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und seinen Vorteilen teilzuhaben. Jeder hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jedem wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Werk ergeben, dessen Urheber er ist.
ARTIKEL XXVIII … Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung niedergelegten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
ARTIKEL XXIX … Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. Jeder darf bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den gesetzlich festgelegten Beschränkungen unterliegen, die ausschließlich dazu dienen, die gebührende Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu gewährleisten und den gerechten Erfordernissen der guten Sitten zu genügen, öffentliche Ordnung und das allgemeine Wohl in einer demokratischen Gesellschaft.
ARTIKEL XXX … Nichts in den neunundzwanzig Artikeln darf so ausgelegt werden, dass es einem Staat, einer Gruppe oder einer Person das Recht gibt, sich an Aktivitäten zu beteiligen oder Handlungen vorzunehmen, die auf die Zerstörung der hierin festgelegten Rechte und Freiheiten abzielen.
IV. OPERATIVE ARBEIT
Give Peace a Chance funktioniert weltweit. Entweder haben wir unsere Vertretungen in den exponierten Ländern oder Staaten, oder wir spenden einfach Geld an Menschen, die sich an den exponierten Orten befinden.
Wir heißen alle Menschen weltweit willkommen, sich um unsere Hilfe zu bewerben, da es unsere Mission ist, Menschen in Not zu dienen und ihnen zu helfen.
IV. SPENDEN & HILFE
Give Peace a Chance begrüßt Spenden und andere Arten von Beiträgen von jedem weltweit. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, abzulehnen, wenn verschiedene bemerkenswerte Umstände vorliegen, die unseren Hauptprinzipien widersprechen, z. wenn das Geld aus illegalen Handlungen stammen würde.